Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ unseres Vereins. Ihre Zuständigkeiten sind in Art. 20 ff der Statuten definiert. Sie tagt in aller Regel einmal im Jahr und beschliesst unter anderem über
- das Budget,
- die Jahresrechnung und
- wählt den Vorstand.
Eingeladen zur Hauptversammlung sind alle Aktivmitglieder, welche 16 Jahre alt und mehr sind sowie alle Passivmitglieder.